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Urteil Insolvenzverfahren
Schlagworte
Insolvenzverfahren; Pfändung mithaftender Mieten; Mietpfändung; Vorauspfändung
Nichtamtlicher Leitsatz
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger nicht mehr zulässig.
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