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Urteil Höchstzinssatz bei Grundschuld
Schlagworte
Höchstzinssatz bei Grundschuld
Leitsatz
Bei der Eintragung einer Grundschuld muß ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben.
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