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Urteil Herausgabe von Verwaltungsunterlagen
Schlagworte
Herausgabe von Verwaltungsunterlagen; Teilrechtsfähigkeit; Wirtschaftsjahr; Beteiligungsfähigkeit
Leitsatz
Die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach § 667 BGB gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist damit insoweit beteiligtenfähig.
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