Urteil Haftung des Mietervereins bei fehlendem Rechtschutz
Schlagworte
Haftung des Mietervereins bei fehlendem Rechtschutz; Rechtschutzversicherung auch für juristische Personen als Mitglied eines Mietervereins
Leitsätze
1. Ergibt sich aus Satzung und Beitrittserklärung eines Mietervereins einschränkungslos, daß Mitglieder rechtschutzversichert sind, besteht eine Verpflichtung zum Abschluß einer Rechtschutzversicherung auch zu Gunsten eines Vereins, der nicht selbst Wohnraumnutzer sein kann.
2. Verletzt der Mieterverein diese Verpflichtung, hat er im Wege des Schadensersatzes das Mitglied so zu stellen, als ob eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen worden wäre.
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