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Urteil Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter
Schlagworte
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter; Auskunftsanspruch des Mieters gegenüber Genossenschaft
Leitsatz
Der Mieter hat Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschriften der Gesellschafter seiner Vermietungs-GbR.
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