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Urteil Geltendmachung von Schadensersatz, unerhebliche Pflichtverletzung, arglistige Täuschung
Schlagworte
Geltendmachung von Schadensersatz, unerhebliche Pflichtverletzung, arglistige Täuschung
Leitsatz
Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat.
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