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Urteil Gebührenstreitwert
Schlagworte
Gebührenstreitwert; Prozeßstandschaft; Schadensersatzanspruch gegen Zwangsverwalter; Streitwert; Streitgegenstand
Leitsatz
Wird der Zwangsverwalter als gesetzlicher Prozeßstandschafter in seiner Eigenschaft als Zwangsverwalter und zugleich auch persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so handelt es sich um zwei unterschiedliche Ansprüche, deren Nominalwerte gem. § 39 Abs. 1 GKG bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes zusammenzurechnen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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