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Urteil Gebührenstreitwert


Schlagworte

Gebührenstreitwert; Prozeßstandschaft; Schadensersatzanspruch gegen Zwangsverwalter; Streitwert; Streitgegenstand

Leitsatz

Wird der Zwangsverwalter als gesetzlicher Prozeßstandschafter in seiner Eigenschaft als Zwangsverwalter und zugleich auch persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so handelt es sich um zwei unterschiedliche Ansprüche, deren Nominalwerte gem. § 39 Abs. 1 GKG bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes zusammenzurechnen sind.

(Leitsatz der Redaktion)

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