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Urteil GbR nicht verwaltungsbefugt nach WEG
Schlagworte
GbR nicht verwaltungsbefugt nach WEG; Rechtsfähigkeit
Leitsatz
Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts führt nicht dazu, daß diese Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein kann (Fortführung von BGHZ 107, 268, 272).
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