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Urteil Garantiehaftung des Vermieters für Einbruchsschäden
Schlagworte
Garantiehaftung des Vermieters für Einbruchsschäden; Anzeigepflicht des Mieters; Mangel; Ladenlokal; Wandöffnung
Leitsätze
a) Eine unzureichend vermauerte Wandöffnung, die den Einbruch in ein vermietetes Ladenlokal erleichtert, kann einen Mangel der vermieteten Räume darstellen.
b) Zu den Voraussetzungen der Anzeigepflicht des Mieters nach § 536 c Abs. 1 BGB.
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