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Urteil Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges nach Mietzinsabtretung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges nach Mietzinsabtretung; Räumungsanspruch
Leitsatz
Ein Vermieter, der die Mietzinsforderungen an einen Dritten abgetreten hat, bleibt weiterhin zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges berechtigt (Abweichung von LG Berlin, Beschluß vom 16. August 2004 - 67 T 60/04 -, MM 2004, 375). (Leitsatz der Redaktion)
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