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Urteil Formanforderung an einseitige Betriebskostenumlage
Schlagworte
Formanforderung an einseitige Betriebskostenumlage
Leitsatz
Die Umlage von Betriebskosten durch schriftliche Erklärung des Vermieters gemäß § 14 Abs. 1 MHG setzt voraus, daß aus dem Schriftstück für den Mieter klar erkennbar ist, welche Art von Betriebskosten der Vermieter im einzelnen umlegen will.
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