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Urteil Fehlende Unterschrift unter Prozeßkostenantrag ist unschädlich
Schlagworte
Fehlende Unterschrift unter Prozeßkostenantrag ist unschädlich; Begleitschreiben; Prozeßbevollmächtigung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Leitsatz
Gehen aus einem anwaltlichen Begleitschreiben der Inhalt einer Erklärung und die Person konkret hervor, so muß ein Prozeßkostenhilfeantrag nicht unterschrieben werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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