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Urteil Farbdiktat bei Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Farbdiktat bei Schönheitsreparaturen; Weißanstrich der Decken und Wände; deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Leitsatz

Eine Schönheitsreparaturklausel, nach der der Anstrich der Decken und Oberwände in weißer Farbe vorgeschrieben ist, ist wirksam (entgegen LG Berlin GE 2006, 1038). Unterschreibt der Mieter ein Wohnungsrückgabeprotokoll, in dem festgehalten ist, die Decken seien weiß zu streichen, stellt das ein deklaratorisches Schuldanerkentnis zur Vornahme der Schönheitsreparaturen in dem festgehaltenen Umfang dar. (Leitsatz der Redaktion)

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