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Urteil Ende der Verfahrensbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung
Schlagworte
Ende der Verfahrensbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung; Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens aufgrund von Antragsrücknahme des Gläubigers endet die Verfahrensführungsbefugnis des Zwangsverwalters. Das gilt auch trotz rechtskräftigen Urteils gegen den Zwangsverwalter auf Abrechnung von Nebenkosten für das anschließende Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO. (Leitsatz der Redaktion)
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