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Urteil Ende der Verfahrensbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung


Schlagworte

Ende der Verfahrensbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung; Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens aufgrund von Antragsrücknahme des Gläubigers endet die Verfahrensführungsbefugnis des Zwangsverwalters. Das gilt auch trotz rechtskräftigen Urteils gegen den Zwangsverwalter auf Abrechnung von Nebenkosten für das anschließende Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO. (Leitsatz der Redaktion)

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