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Urteil Einsichtsrecht in Hauswartdienstvertrag
Schlagworte
Einsichtsrecht in Hauswartdienstvertrag
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht berechtigt, dem Mieter aus Gründen des Datenschutzes Einsicht in den Hauswartdienstvertrag und die Lohnabrechnungen zu verweigern.
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