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Urteil Einlegung eines Rechtsmittels, Nutzungsziehungsrecht, Nießbrauch
Schlagworte
Einlegung eines Rechtsmittels, Nutzungsziehungsrecht, Nießbrauch
Leitsätze
1. Die fehlende Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils abgelaufen ist.
2. Die Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes (z. B. Mietwohnungen) ist bei dem Nießbrauch an einem bebauten Grundstück unzulässig.
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