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Urteil Einhaltung der technischen Normen bei Modernisierung
Schlagworte
Einhaltung der technischen Normen bei Modernisierung; unwesentliche Abweichung von DIN-Normen kein Mangel
Leitsätze
1. Der Vermieter muß bei Modernisierungsmaßnahmen die aktuell geltenden technischen Normen einhalten.
2. Wird das Schalldämmaß nach Einbau von neuen Fenstern nach der DIN 4109 nur um 1 dB verfehlt, was praktisch nicht hörbar ist, liegt kein Mangel vor.
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