Urteil Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten
Schlagworte
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; Erbgesundheitslehre; Sterilisation; Zwangssterilisation; Unfruchtbarmachung; Erbkrankheit; Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses; Ausgleichsleistung; Unwürdigkeit; Ausschluß; Ausschlußtatbestand
Leitsätze
In der langjährigen Tätigkeit als Gauredner der NSDAP liegt ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG.
Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens.
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