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Urteil Bürgschaft
Schlagworte
Bürgschaft; Abbedingung der Rechte des Bürgen; unwirksame Bürgschaftsverpflichtung
Leitsatz
Ein Bürgschaftsformular ist zumindest insoweit unwirksam, als hierin vorgesehen ist, daß die Bürgin auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 Abs. 2 BGB uneingeschränkt verzichtet.
(Leitsatz der Redaktion)
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