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Urteil Billigkeit der Müllabfuhrtarife und der Straßenreinigungsentgelte


Schlagworte

Billigkeit der Müllabfuhrtarife und der Straßenreinigungsentgelte; Kostendeckungsprinzip; Minderung wegen unzureichender Straßenreinigung; Quersubventionierung

Leitsatz

Die Tarife der BSR zur Müllentsorgung entsprechen der Billigkeit; eine unzulässige Quersubventionierung liegt nicht vor. Die Tarife für das Straßenreinigungsentgelt verletzen nicht das Kostendeckungsprinzip. Ein Minderungsrecht des Grundstückseigentümers wegen unzureichender Reinigung besteht allenfalls dann, wenn überhaupt keine Reinigungsarbeiten durchgeführt wurden.

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