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Urteil Beweis für Konkurrenzschutz bei Tankstellenshop
Schlagworte
Beweis für Konkurrenzschutz bei Tankstellenshop; notwendige Zeugenvernehmung; rechtliches Gehör
Nichtamtlicher Leitsatz
Ist die vereinbarte Konkurrenzschutzklausel nicht eindeutig, müssen die für ihre Auslegung benannten Zeugen auch dann vernommen werden, wenn sie sich bereits schriftich geäußert oder erklärt haben, sich nicht mehr an die Umstände bei Vertragsschluss erinnern zukönnen.
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