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Urteil Betriebskostenvereinbarung über Verbrauchskosten und Anliegerbeiträge
Schlagworte
Betriebskostenvereinbarung über Verbrauchskosten und Anliegerbeiträge
Leitsatz
Die Vereinbarung der Umlage der "Verbrauchsabgaben" oder "Anliegerbeiträge" in einem formularmäßigen Gewerbemietvertrag ist wirksam. Unter den Begriff der "Anliegerbeiträge" fallen auch die Straßenreinigungskosten. (Leitsatz der Redaktion)
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