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Urteil Betriebskostenumlage
Schlagworte
Betriebskostenumlage; Schadensersatz bei zu niedrig angesetzten Vorschüssen; Wirtschaftlichkeitsgebot; Ausschreibungspflicht für Betriebskosten
Leitsätze
1. Dem Mieter steht nicht schon deswegen ein Schadensersatzanspruch auf Freistellung von der Betriebskostennachforderung zu, weil der Vermieter die Betriebskostenvorschüsse zu niedrig angesetzt hat.
3. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt auch für Gewerberaummietverhältnisse und verpflichtet den Vermieter, vor Abschluß einer neuen Versicherung auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.
(Leitsätze der Redaktion)
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