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Urteil Betriebskostenabrechnung nach Abflußprinzip zulässig
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung nach Abflußprinzip zulässig
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung nach dem sogenannten Abflußprinzip, wonach die im jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich aufgewendeten Kosten umgelegt werden, ohne Rücksicht darauf, in welchem Zeitraum sie verursacht worden sind, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das gilt jedenfalls dann, wenn damit keine unangemessenen Benachteiligungen des Mieters stattfinden, so in dem Fall, in dem das Mietverhältnis die ganze Zeit über bestanden hat. (Revision zugelassen)
(Leitsatz der Redaktion)
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