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Urteil Betreutes Wohnen
Schlagworte
Betreutes Wohnen; Bindung des Servicevertrags an den Fortbestand des Mietvertrags
Leitsatz
Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens („Service-Wohnen") ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.
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