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Urteil Betreten einer Wohnung
Schlagworte
Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung
Leitsatz
Das bauaufsichtliche Betreten und Besichtigen einer Wohnung ist keine Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG, sondern fällt in den Anwendungsbereich von Art. 13 Abs. 7 GG.
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