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Urteil Besonderes Städtebaurecht
Schlagworte
Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; Mietobergrenzen; Verdrängungsschutz; Sanierungsziele; Erhaltungssatzung; Sozialplan; Härteausgleich
Leitsatz
Die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen darf nicht von der Einhaltung von Mietobergrenzen abhängig gemacht werden.
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