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Urteil Berufliche Rehabilitierung, Ausschluß der Ausgleichsleistung bei Stasi-Tätigkeit
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung, Ausschluß der Ausgleichsleistung bei Stasi-Tätigkeit
Leitsatz
Eine Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung begründet im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit und schließt eine Ausgleichsleistung wegen politischer Verfolgung im Beruf aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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