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Urteil Bei einfachen Abmahnschreiben keine Erstattung von Anwaltskosten


Schlagworte

Bei einfachen Abmahnschreiben keine Erstattung von Anwaltskosten; Abmahnungen außerhalb des Wettbewerbsrechts; unerlaubte/unerbetene Telefonwerbung

Leitsatz

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.

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