Urteil Baugenehmigungsgebühr
Schlagworte
Baugenehmigungsgebühr; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Wert des Nutzens der Befreiung; Geschossfläche; Nicht-Vollgeschoss; Aufenthaltsräume; Dachschrägen; Außenmaße; Vollwärmeschutz
Leitsätze
Bei der Berechnung der Geschossfläche von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1968 ist § 44 II. BV nicht entsprechend anzuwenden.
Ein an den Außenwänden eines Gebäudes angebrachter Vollwärmeschutz ist bei der Ermittlung der Geschossfläche nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BauNVO 1968 mitzurechnen.
Zur Revisibilität von Bundesrecht bei Anwendung von Landeskostenrecht.
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