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Urteil Außenbereich


Schlagworte

Außenbereich; Windenergieanlage; Drehbewegung von Rotoren; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung; erdrückende Wirkung; benachbarte Wohnbebauung

Leitsatz

Windenergieanlagen können gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine „optisch bedrängende" Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung von OVG Münster, DVBl. 2006, 1532).

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