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Urteil Ausschlußtatbestand
Schlagworte
Ausschlußtatbestand; Vorschubleisten
Leitsatz
Die Annahme und Bekleidung eines Kreistagsmandates begründet für sich allein auch noch keine rechtliche oder tatsächliche Vermutung dafür, daß der Tatbestand des erheblichen Vorschubleistens, etwa nach Maßgabe der sowjetzonalen Gesetze, durch die die Aufgaben und Befugnisse der Kreistage bestimmt werden, erfüllt ist.
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