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Urteil Ausschluß der Mieterhöhung nach Modernisierungsvereinbarung


Schlagworte

Ausschluß der Mieterhöhung nach Modernisierungsvereinbarung

Leitsatz

Gestattet der Vermieter dem Mieter den Einbau einer Gasetagenheizung und duldet der Mieter später den Anschluß der Wohnung an eine neue Zentralheizungsanlage, ist eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter die Leistungen der Installation der neuen Heizungsanlage einschließlich Warmwasserversorgung nicht als modernisierungswirksame Leistung erheben darf, dahin auszulegen, daß sowohl eine Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) als auch eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufgrund einer Sammelheizung des Vermieters ausgeschlossen ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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