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Urteil Aufwendungsersatz des Mieters für durchgeführte Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel


Schlagworte

Aufwendungsersatz des Mieters für durchgeführte Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Leitsatz

Führt der Mieter nach Vertragsende im Vertrauen auf seine vertragliche Verpflichtung aus dem Mietvertrag ohne Kenntnis der Unwirksamkeit der formularvertraglichen Abwälzung der Schönheitsreparaturenpflicht Renovierungsarbeiten aus, kann er den Ersatz seiner Aufwendungen nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen.

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