« zurück zur Suche

Urteil Anspruchausschluß


Schlagworte

Anspruchausschluß; Ausgleichsleistungen; Enteignung; Erbkette; Vorschubleisten; Würdigkeitsprüfung

Leitsätze

1. § 1 Abs. 4 AusglLeistG stellt für die Unwürdigkeitsprüfung auf den nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigten sowie denjenigen ab, von dem der Berechtigte seine Rechte ableitet. Damit kommt es insoweit neben der Person des Berechtigten, der den Ausgleichsanspruch geltend macht, nur auf die Person des durch Enteignung Geschädigten an, nicht aber auf jedes Zwischenglied einer Erbenkette.

2. Der Erbe eines in der sowjetischen Besatzungszeit in seinem Vermögen Geschädigten ist auch daher dann ausgleichsberechtigt, wenn zwar eine Person in der Erbkette zum Geschädigten, nicht aber der Geschädigte oder Anspruchsteller selbst "dem System des Nationalsozialismus erheblichen Vorschub i.S. § 1 Abs. 4 ALG geleistet hat.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.