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Urteil Anerkenntnisvertrag
Schlagworte
Anerkenntnisvertrag; Betriebskostenguthaben; deklaratorisches Anerkenntnis; Rückzahlungsansprüche
Leitsatz
Die vorbehaltslose Annahme eines Betriebskostenguthabens stellt einen Anerkenntnisvertrag dar und schließt weitere Rückzahlungsansprüche des Mieters aus. (Leitsatz der Redaktion)
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