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Urteil Abschluß des Mietvertrages


Schlagworte

Abschluß des Mietvertrages; Einstweilige Verfügung auf Aushändigung von Wohnungsschlüsseln an Mieter; Übersendung eines nicht unterzeichneten Mietvertragsformulars; vorzeitige Zahlung der Mietkaution

Leitsatz

Übersendet der Vermieter dem Mieter ein von ihm noch nicht unterschriebenes Mietvertragsformular zwecks Unterzeichnung durch den Mieter und Rücksendung an den Vermieter, kommt ein Mietvertrag auch dann noch nicht zustande, wenn der Vermieter den Mieter zur Einzahlung der Kaution und einer Monatsmiete auffordert. Erforderlich für den Abschluß des (schriftlichen) Mietvertrages ist die Unterschrift des Vermieters unter dem Mietvertrag. (Leitsatz der Redaktion)

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