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  1. VIII ZR 106/21 - Modernisierungsmieterhöhung mit Bezugnahme
    Leitsatz: 1. Die Mieterhöhung nach Modernisierung ist formell wirksam, wenn zur Erläuterung auf das Ankündigungsschreiben Bezug genommen wird, das die erforderlichen Angaben enthält.2. Das gilt auch für die Bezugnahme auf die Kostenschätzung im Ankündigungsschreiben ohne Angabe der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten, weil der Vermieter damit erklärt, jedenfalls seien nicht geringere Kosten als angekündigt entstanden.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    21.02.2023
  2. 17 C 30/22 - Keine Geltung der Mietpreisbremse bei Austausch des Mieters durch dreiseitigen Vertrag
    Leitsatz: 1. Die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuabschluss eines Mietvertrages; das ist dann nicht der Fall, wenn durch dreiseitigen Vertrag anstelle des bisherigen Mieters ein neuer Mieter in das Mietverhältnis eintritt.2. Das kann mit einer Vertragsänderung, auch mit einer Mieterhöhung, verbunden werden.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    15.06.2022
  3. V ZR 231/20 - Nachbesserung einer mangelhaften Kaufsache, Mangelbeseitigung, Anspruch auf Schadensersatz, Abzug „neu für alt“
    Leitsatz: a)  Eine Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer (gebrauchten) mangelhaften Kaufsache nach den Grundsätzen eines Abzugs „neu für alt“ scheidet aus, wenn sich der Vorteil des Käufers darin erschöpft, dass die Kaufsache durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils durch ein neues Teil einen Wertzuwachs erfährt oder dass der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart. b)  Für einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten nach § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 BGB gilt das Gleiche, und zwar auch dann, wenn die Nachbesserung wegen des arglistigen Verschweigens des Mangels nicht angeboten werden muss (hier: Kosten für die Erneuerung einer mangelhaften Kellerabdichtung).
    BGH
    13.05.2022
  4. VIII ZR 279/21 - Keine Folgerüge erforderlich bei Staffelmietvereinbarungen
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). 2. Bei vereinbarter Staffelmiete wirkt eine vom Mieter nach § 556g Abs. 2 BGB aF. erhobene Rüge in der folgenden Mietstaffel fort und muss nicht wiederholt werden.
    BGH
    30.03.2022
  5. VIII ZR 256/21 - Abtretung von Ansprüchen nach der Mietpreisbremse an Rechtsdienstleister
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    30.03.2022
  6. VIII ZR 277/21 - Abtretung von Ansprüchen nach der Mietpreisbremse an Rechtsdienstleister
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöhtgerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    30.03.2022
  7. VIII ZR 283/21 - Keine Originalvollmacht für Rügeschreiben nach Abtretung von Ansprüchen nach der Mietpreisbremse
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). 2. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die Erhebung einer Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB aF. nicht - auch nicht analog - anwendbar.
    BGH
    30.03.2022
  8. VIII ZR 121/21 - Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete, Verstoß gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    30.03.2022
  9. VIII ZR 124/21 - Tätigkeiten von Inkassodienstleistern im Rahmen der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    19.01.2022
  10. VIII ZR 122/21 - Tätigkeiten von Inkassodienstleistern im Rahmen der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöhtgerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    19.01.2022