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Urteil Keine Geltung der Mietpreisbremse bei Austausch des Mieters durch dreiseitigen Vertrag
Schlagworte
Keine Geltung der Mietpreisbremse bei Austausch des Mieters durch dreiseitigen Vertrag
Leitsätze
1. Die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuabschluss eines Mietvertrages; das ist dann nicht der Fall, wenn durch dreiseitigen Vertrag anstelle des bisherigen Mieters ein neuer Mieter in das Mietverhältnis eintritt.
2. Das kann mit einer Vertragsänderung, auch mit einer Mieterhöhung, verbunden werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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