65 S 169/18 - Mieterhöhung, Orientierungshilfe, Merkmalgruppe 5: Wohnumfeld: Besonders lärmbelastete Lage (hier Fluglärmbelastung - Flughafen Tegel)
Leitsatz:
Der
amtlichen Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom
20. Januar 2019 zufolge weist die Lärmkartierung 2017 für die Adresse der hier
gegenständlichen Wohnung (Fluglärm: Flughafen Tegel) einen - zur Lärmkartierung
2011 - unverändert gewichteten Mittelwert über 24 Stunden für die in Frage
stehende Lärmquelle Fluglärm aus (63 dB[A]). Für den Beurteilungszeitraum von
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr hat sich der Wert zwar von 52 auf 53 dB(A) erhöht,
unterschreitet aber immer noch den Grenzwert für die Kennzeichnung der Adresse
mit hoher Lärmbelastung (55 dB[A]).
(Leitsatz der Redaktion)