Urteil Mieterhöhung, Orientierungshilfe, Merkmalgruppe 5: Wohnumfeld: Besonders lärmbelastete Lage (hier Fluglärmbelastung - Flughafen Tegel)
Schlagworte
Mieterhöhung, Orientierungshilfe, Merkmalgruppe 5: Wohnumfeld: Besonders lärmbelastete Lage (hier Fluglärmbelastung - Flughafen Tegel)
Leitsatz
Der amtlichen Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 20. Januar 2019 zufolge weist die Lärmkartierung 2017 für die Adresse der hier gegenständlichen Wohnung (Fluglärm: Flughafen Tegel) einen - zur Lärmkartierung 2011 - unverändert gewichteten Mittelwert über 24 Stunden für die in Frage stehende Lärmquelle Fluglärm aus (63 dB[A]). Für den Beurteilungszeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr hat sich der Wert zwar von 52 auf 53 dB(A) erhöht, unterschreitet aber immer noch den Grenzwert für die Kennzeichnung der Adresse mit hoher Lärmbelastung (55 dB[A]).
(Leitsatz der Redaktion)
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