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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)
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9 C 307/14 - Befristeter MietvertragLeitsatz: Eine wirksame Befristung wegen vorgesehener Modernisierungsarbeiten setzt die genaue Mitteilung der im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen voraus. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee24.03.2015
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18 C 4/25 - Räumungsverlangen bei Ablauf des Zeitmietvertrags wegen der für die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwerenden BaumaßnahmenLeitsatz: 1. Die einen echten Zeitmietvertrag nach § 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB voraussetzende Bedingung, dass bauliche Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, erfasst jeden bedeutenden Mehraufwand des Vermieters. 2. Für die Wirksamkeit der Befristung reicht es aus, wenn das Vorhaben im Prinzip genehmigungsfähig ist, ihm also keine unüberwindbaren rechtlichen Hindernisse entgegenstehen; dass zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrags eine erforderliche behördliche Genehmigung - hier eine erhaltungsrechtliche - noch nicht vorliegt, ist unerheblich. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding23.06.2025
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VIII ZR 27/16 - Unwirksame Preisanpassungsklausel in Erdgaslieferungsverträgen nicht durch Sonderkündigungsrecht des Kunden kompensiert, Intransparenz, EnergielieferungsvertragLeitsatz: ..., 1038 Rn. 44; vom 9. Februar 2011 - VIII ZR...BGH21.09.2016
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VII ZR 355/12 - Anwendung des Werkvertragsrechts bei Winterdienstverträgen; unwirksame Formularvereinbarung über NacherfüllungsfristLeitsatz: ...Verbindlichkeit erbracht hat. c) Eine...BGH06.06.2013
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V ZR 208/09 - Überhöhter Kaufpreis für Eigentumswohnung; Grundstücksverkauf; Wucher; Sittenwidrigkeit; Kausalgeschäft; Verfügungsgeschäft; verwerfliche GesinnungLeitsatz: Ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert eines Grundstücks (hier: Wohnungseigentumsrecht) und dem Kaufpreis indiziert noch nicht einen Ausbeutungsvorsatz im Sinne des Wuchertatbestands, wohl aber die Sittenwidrigkeit des Kausalgeschäfts, die allerdings regelmäßig das Verfügungsgeschäft unberührt lässt. (Leitsatz der Redaktion)BGH25.02.2011
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V ZR 28/22 - Wahrung der Begründungsfrist für AnfechtungsklageLeitsatz: 1. Grundsätzlich kann nur ein vor Fristablauf eingegangener, mit einer Unterschrift versehener Schriftsatz die Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage wahren. 2. Die Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungsklage unterliegt nicht der Parteidisposition, sondern ist von Amts wegen zu prüfen. 3. Ob die Frist zur Begründung der Anfechtungsklage gewahrt ist, kann das Gericht im Freibeweisverfahren klären.BGH23.06.2023
