Urteil Räumungsverlangen bei Ablauf des Zeitmietvertrags wegen der für die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwerenden Baumaßnahmen
Schlagworte
Räumungsverlangen bei Ablauf des Zeitmietvertrags wegen der für die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwerenden Baumaßnahmen
Leitsatz
1. Die einen echten Zeitmietvertrag nach § 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB voraussetzende Bedingung, dass bauliche Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, erfasst jeden bedeutenden Mehraufwand des Vermieters.
2. Für die Wirksamkeit der Befristung reicht es aus, wenn das Vorhaben im Prinzip genehmigungsfähig ist, ihm also keine unüberwindbaren rechtlichen Hindernisse entgegenstehen; dass zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrags eine erforderliche behördliche Genehmigung - hier eine erhaltungsrechtliche - noch nicht vorliegt, ist unerheblich. (Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
