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Urteil Skontoabzug und Skontofrist
Schlagworte
Skontoabzug und Skontofrist
Leitsätze
1. Für einen Skontoabzug kommt es auf den Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung an; dass die Werklohnforderung erst nach Abnahme fällig wird, ist unerheblich.
2. Die Bestimmung einer Skontofrist von zwei Wochen durch den Unternehmer ist allgemein üblich.
3. Ein Skontoabzug bei einer berechtigten Teilzahlung kommt jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die Skontofrist eingehalten ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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