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28 O 207/21 - Skontoabzug und SkontofristLeitsatz: 1. Für einen Skontoabzug kommt es auf den Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung an; dass die Werklohnforderung erst nach Abnahme fällig wird, ist unerheblich.2. Die Bestimmung einer Skontofrist von zwei Wochen durch den Unternehmer ist allgemein üblich.3. Ein Skontoabzug bei einer berechtigten Teilzahlung kommt jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die Skontofrist eingehalten ist.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin23.03.2023
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V ZR 17/24 - Zustellungsverzögerungen im wohnungseigentumsrechtlichen BeschlussanfechtungsverfahrenLeitsatz: In wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren trifft den Kl. die Obliegenheit, bei Verzögerungen der Klagezustellung spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Monatsfrist zur Erhebung der Anfechtungsklage bei Gericht den Sachstand zu erfragen, selbst wenn er alle für eine ordnungsgemäße Klagezustellung von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss ordnungsgemäß gezahlt hat. Erfüllt der Kl. diese Obliegenheit nicht, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO („demnächst“) zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung.BGH25.10.2024
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V ZR 219/24 - Anspruch auf Fertigstellung eines steckengebliebenen Baus durch die GdWELeitsatz: 1. Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe der Teilungserklärung verlangen. Bei einem sogenannten steckengebliebenen Bau hat er im räumlichen Bereich seiner Sondereigentumseinheit darüber hinaus ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung auch einen Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen; ebenfalls erfasst ist der Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern.2. Schon vor Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums können bauliche Veränderungen beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.BGH27.02.2026
