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28 O 207/21 - Skontoabzug und SkontofristLeitsatz: 1. Für einen Skontoabzug kommt es auf den Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung an; dass die Werklohnforderung erst nach Abnahme fällig wird, ist unerheblich.2. Die Bestimmung einer Skontofrist von zwei Wochen durch den Unternehmer ist allgemein üblich.3. Ein Skontoabzug bei einer berechtigten Teilzahlung kommt jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die Skontofrist eingehalten ist.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin23.03.2023
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V ZR 17/24 - Zustellungsverzögerungen im wohnungseigentumsrechtlichen BeschlussanfechtungsverfahrenLeitsatz: In wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren trifft den Kl. die Obliegenheit, bei Verzögerungen der Klagezustellung spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Monatsfrist zur Erhebung der Anfechtungsklage bei Gericht den Sachstand zu erfragen, selbst wenn er alle für eine ordnungsgemäße Klagezustellung von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss ordnungsgemäß gezahlt hat. Erfüllt der Kl. diese Obliegenheit nicht, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO („demnächst“) zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung.BGH25.10.2024