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67 S 191/10 - Verjährung des Erstattungsanspruchs des Mieters für von ihm ausgeführte SchönheitsreparaturenLeitsatz: Der Anspruch des Mieters auf Erstattung der Kosten für rechtsgrundlos erbrachte Schönheitsreparaturen verjährt in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.06.2010
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5 S 46/09 - Schadensersatzanspruch des Vermieters für Wasserschaden bei leichter Fahrlässigkeit des Mieters in Höhe der Selbstbeteiligung in der GebäudeversicherungLeitsatz: 1. Der Mieter handelt zumindest leicht fahrlässig, wenn er oder sein Gehilfe eine ungeeignete Mischbatterie einbaut und hierdurch ein Wasserschaden entsteht. 2. Hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, kann er in Höhe des Selbstbeteiligungsbetrages Schadensersatz vom Mieter verlangen.LG Cottbus18.06.2010
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1 S 25652/09 - Ordnungsgemäße Verwaltung; pauschale Beauftragung eines Anwalts ohne konkreten Anlass; Zustandsstörer; Beseitigung; Handlungsstörer; Duldung der Beseitigung; AbmahnungLeitsatz: 1. Ein Beschluss, durch den die Verwaltung ohne konkreten Anlass pauschal ermächtigt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen, ob gegen einen Miteigentümer irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden könnten, widerspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung. 2. Ein Zustandsstörer haftet in der Regel dann auf Beseitigung, wenn er allein für den rechtswidrigen Zustand verantwortlich ist (BGH, GE 2010, 699 = NZM 2010, 365 f.). Haftet dagegen neben ihm auch noch ein Handlungsstörer, ist regelmäßig nur dieser zur Beseitigung verpflichtet; der Zustandsstörer haftet daneben grundsätzlich nur auf Duldung der Beseitigung durch den Handlungsstörer (BGH, GE 2007, 229 = NJW 2007, 432 f.). 3. Ein Abmahnbeschluss entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die erhobenen Vorwürfe hinreichend genau bezeichnet und überdies grundsätzlich dazu geeignet sind, als Grundlage für ein Entziehungsverfahren nach § 18 WEG zu dienen. Dagegen wird im Anfechtungsverfahren gegen den Abmahnbeschluss nicht geprüft, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen.LG München I14.06.2010
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12 O 466/09 - Anspruch auf Verzugszinsen bei verspäteter BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Dem Mieter steht ein Anspruch auf Ersatz seines Verzugsschadens gemäß den §§ 280 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 286 Abs. 1, 2 Ziffer 1, 2 und 4, 288 Abs. 2 BGB gegen den Vermieter wegen verspäteter Auszahlung der Betriebskostenguthaben zu. 2. Mit der Fälligkeit des Anspruchs auf Betriebskostenabrechnung ist zugleich der Anspruch des Mieters auf Erstattung der Betriebskostenguthaben fällig. (Nichtamtliche Leitsätze)LG Potsdam10.06.2010
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65 S 292/09 - Keine Verpflichtung des Grundstückserwerbers aus MieterdarlehenLeitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks ist nur dann aus einem Mieterdarlehen verpflichtet, das der Mieter dem Voreigentümer gewährt hatte, wenn eine Koppelung mit der Mietzahlung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin01.06.2010
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65 S 390/09 - Kündigung im Berufungsverfahren als unzulässige KlageerweiterungLeitsatz: Eine erst im Berufungsverfahren ausgesprochene weitere Kündigung ist nicht zu berücksichtigen, wenn sie auf neuem streitigem Sachverhalt beruht.LG Berlin01.06.2010
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63 S 89/09 - Kein Zuschlag bei Vermieterverpflichtung für SchönheitsreparaturenLeitsatz: Ist der Vermieter mietvertraglich verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu tragen, kann er nicht neben der Miete einen entsprechenden Mietzuschlag verlangen. Es macht keinen Unterschied, ob die Pflicht des Vermieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf einer ausdrücklichen Vereinbarung beruht oder auf dem Eingreifen der gesetzlichen Regelung aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.05.2010
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65 S 526/09 - Instandhaltungsanspruch bei Haarrissen; Verlust des Zurückbehaltungsrechtes bei Annahmeverzug; Anspruch auf Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Geltendmachung von SchönheitsreparaturenLeitsatz: Durch den Verzug des Mieters mit der Annahme der Mängelbeseitigung geht das Zurückbehaltungsrecht des Mieters unter, nicht aber der Anspruch auf Instandsetzung. Der Anspruch des Mieters auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten wegen der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel setzt u. a. voraus, dass der Mietvertrag mit dem jetzigen Vermieter abgeschlossen wurde und nicht mit dem Voreigentümer. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.05.2010
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65 S 540/09 - Vogelkot auf Balkonen keine erhebliche GebrauchsbeeinträchtigungLeitsatz: 1. Vogelkot auf Balkonen und Terrassen ist nicht zu vermeiden und kein vertragswidriger Zustand, der zur Mietminderung berechtigt, sofern nicht ganz unverhältnismäßige Verschmutzungen vorliegen. 2. Das Füttern von Vögeln und Aufstellen von Wassergefäßen durch einen Mitmieter ist sozialadäquat und überschreitet die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.05.2010
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63 S 457/09 - Betriebskostenabwälzung ohne Angabe der BetriebskostenLeitsatz: Leitsatz Die Abwälzung der Betriebskosten auf den Wohnraummieter ohne Angabe der Betriebskostenarten ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin18.05.2010