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Urteil Kündigung im Berufungsverfahren als unzulässige Klageerweiterung
Schlagworte
Kündigung im Berufungsverfahren als unzulässige Klageerweiterung
Leitsatz
Eine erst im Berufungsverfahren ausgesprochene weitere Kündigung ist nicht zu berücksichtigen, wenn sie auf neuem streitigem Sachverhalt beruht.
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