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Urteil Zwangsversteigerung
Schlagworte
Zwangsversteigerung; Angaben in der Terminsbestimmung; Versagung des Zuschlages; fehlerhafte Angaben über Versteigerungsobjekt; Irreführung des Bieterkreises
Leitsatz
Ein bereits erteilter Zuschlag ist zu versagen, wenn die Terminsbestimmung derart fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt enthält, dass von einer Irreführung der Bieterkreise auszugehen ist.
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