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Urteil Zuschlag für Schönheitsreparaturen als Bestandteil der Nettomiete
Schlagworte
Zuschlag für Schönheitsreparaturen als Bestandteil der Nettomiete
Leitsatz
Ein vom Vermieter geltend gemachter Zuschlag für Schönheitsreparaturen, die von ihm zu übernehmen sind, wird Bestandteil der Nettomiete und kann in einem Mieterhöhungsverlangen nicht gesondert geltend gemacht werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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