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Urteil Zurückbehaltungsrecht nur nach Mängelanzeige
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht nur nach Mängelanzeige; Mietmangel
Leitsatz
Wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.
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